Aktuelle Urteile 
im Vereinsrecht

Dass das Vereinsrecht alles andere als trocken ist, zeigt ein Blick in die aktuelle Rechtsprechung: Immer wieder treffen Gerichte Entscheidungen, die weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben – sei es für den Vorstand, die Mitgliederversammlung oder die tägliche Vereinsarbeit.

Auf dieser Seite informiere ich Sie regelmäßig über aktuelle Urteile und Beschlüsse, die für Vereine und Verbände besonders relevant sind. Die Entwicklungen in der Rechtsprechung, z.B. zu Satzungsfragen oder zur Haftung von Vorständen, liefern wichtige Hinweise für die rechtssichere Vereinsführung.

Sie fragen sich, ob eine Entscheidung auch Auswirkungen auf Ihren Verein oder Verband hat? Dann sprechen Sie mich gerne an – ich unterstütze Sie dabei, die richtige rechtliche Einordnung zu finden und gegebenenfalls notwendige Schritte einzuleiten.

Verein als Gesellschafter

Vereine ohne Rechtspersönlichkeit können nicht Gesellschafter einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) sein.

KG Berlin, Beschluss vom 20.02.2025, 22 W 59/24

Abberufung von Vorstandsmitgliedern

Zuständig ist grundsätzlich das Organ, das die Vorstandsmitglieder wählt. Es besteht keine "Notkompetenz" des Vorstands oder eines anderen Organs aufgrund organisatorischer Zwänge (z.B. lange Ladungsfristen, hohe Kosten einer Delegiertenversammlung).

LG Essen, Urteil vom 31.01.2025, 2 O 234/23

Kein Nachschieben von Ausschlussgründen im Einspruchsverfahren

Ist in der Satzung die vereinsinterne Überprüfung der Ausschlussentscheidung im Wege des Einspruchs vorgesehen, so hat das dafür zuständige Organ seiner Entscheidung grundsätzlich die der Ausgangsentscheidung zugrundeliegenden Tatsachen zugrunde zu legen. Neue Tatsachen kann es jedenfalls nicht berücksichtigen, ohne dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (rechtliches Gehör).

OLG Hamm, Beschluss vom 06.01.2025, 8 W 36/24I

Grundbuchfähigkeit nicht eingetragener Vereine

Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, ist mit dem Inkrafttreten des MoPeG uneingeschränkt grundbuchfähig.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.10.2024, 20 W 186/24

Kein Datenverkauf durch Vereine

Ein Handel mit personenbezogenen Daten der Mitglieder ist Verbänden grundsätzlich verboten. Wirtschaftliche Interessen des Verbands können nur in absoluten Ausnahmefällen ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO darstellen.

EuGH, Urteil vom 04.10.2024, C-621-22

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